Herzlich Willkommen bei Gunniga`s Thaimassage

 

Gutscheine

Ein Gutschein ist immer eine gute Geschenkidee.
Besonders dann, wenn es um unsere Gesundheit geht.
Er eignet sich für alle Festlichen Angelegenheiten wie zum Bsp.
Valentinstag, Muttertag, Ostern, Geburtstage, oder auch zu Weihnachten.
Somit haben Sie immer das passende Geschenk.
Sollten Sie weiter weg wohnen, oder ihn nicht persönlich bei uns abholen können,
versende ich den Gutschein, (gegen Vorauskasse), auch direkt zu Ihnen nach Hause.


Was passiert nach Ablauf meines noch nicht eingelösten Massage-Gutscheins?

Wer einen Massage-Gutschein erhält, bekommt ein Stück Gesundheit geschenkt und kann sich auf eine entspannte und wohltuende Massage freuen.
Leider kommt es hin und wieder auch mal vor, dass versucht wird, einen Gutschein lange nach Ablauf noch einzulösen. Die Gründe für das verspätete Einlösen sind unterschiedlich.

Daher meine Bitte an Sie:
Lösen Sie Ihren Gutschein rechtzeitig ein.

Der Gesetzgeber hat hier klare Regelungen geschaffen, was die Gültigkeit von Gutscheinen anbelangt.
Zunächst einmal sind Gutscheine i.d.R. 3 volle Jahre gültig. Stichtag hierbei ist immer der 31.12. D.h. Kaufen Sie einen Gutschein am 31.12. eines Jahres, so ist er genau 3 Jahre in die Zukunft gültig.
Kaufen Sie diesen Gutschein am 02.01. eines Jahres, so ist er 3 Jahre, sowie der Rest des angefangenen Jahres, also fast 4 Jahre gültig.
Diese Regelung betrifft eher große Firmen, Versandhäuser, sowie Onlinehändler.
Kleine regionale Geschäfte haben jedoch auch die Möglichkeit einen Gutschein für kürzere Laufzeiten auszustellen, wobei hier 12 Monate nicht unterschritten werden dürfen. Die Laufzeit, und/oder das Ausstellungsdatum, sollte auf dem Gutschein auch vermerkt sein, sonst wäre er 3 volle Jahre gültig.
Es gibt auch Gutscheine mit Laufzeiten von ein paar Wochen oder Monate für bestimmte Theaterstücke, Kinofilme, oder auch Events. Diese betreffen allerdings weder Sie noch uns.

Gutscheine lassen sich in 2 Kategorien einteilen.
1) Warengutschein
2) Wertgutschein
Ein Warengutschein ist eine Dienstleistung, die wir erbringen müssen, zu dem Preis, wie der Gutschein bei uns gekauft wurde. Sollte irgendwann zwischen Kauf und Einlösung des Gutscheins sich die Preise erhöhen, so hat der Kunde dennoch das Recht auf eine komplette Massage, wie im Gutschein angegeben.
Beim Wertgutschein sieht es etwas anders aus. Sollte irgendwann zwischen Kauf und Einlösung des Gutscheins sich die Preise erhöhen, so hat der Kunde einen Wertausgleich zur Massage noch zu leisten. (Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis). Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Dienstleisters.



 


 

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